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Krankentransport

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Tel: 07361 19 222

(rund um die Uhr erreichbar)

Beim DRK in guten Händen! Mit dem Krankenwagen transportieren wir Menschen, die medizinische Betreuung brauchen, jedoch nicht in Lebensgefahr schweben. Jedes Jahr führt der DRK-Kreisverband Aalen knapp 10.000 Krankentransporte gemäß den Vorgaben des Rettungsdienstgesetzes durch. Unsere engagierten und gut ausgebildeten Mitarbeiter garantieren zusammen mit unseren nach den neuesten DIN-Vorschriften ausgestatteten Fahrzeugen den fachgerechten, sicheren und komfortablen Transport. Denn bei uns stehen der Patient und seine Bedürfnisse im Mittelpunkt.

Schnell und sicher zur Behandlung

Im Gegensatz zur Notfallrettung ist bei Krankentransporten grundsätzlich keine Dringlichkeit der Einsätze gegeben. Natürlich sind unsere Fahrzeuge auf dem neusten medizin-technischen Stand. Unsere Patienten werden immer von einem Krankentransportwagen-Team aus zwei Personen betreut - mindestens eine ist ausgebildeter Rettungssanitäter. Diese sorgen dafür, dass sich unsere Kunden auch auf dem Transport gut versorgt fühlen. Unsere Krankentransportwagen (KTW) sind täglich für Sie im Einsatz und an den Standorten Aalen, Bopfingen und Ellwangen stationiert.

Krankentransporte umfassen insbesondere Fahrten von Patienten

  • die aufgrund ihrer Krankheit im Liegen zu befördern sind
  • die während des Transportes der fachlichen Betreuung bedürfen
  • die aufgrund ihrer Krankheit der Einrichtungen des Krankenwagens bedürfen

Krankentransporte erfolgen insbesondere als Fahrten in Kliniken, Ambulanzen, Praxen, Verlegungen in andere Kliniken oder Pflegeheime, Bestrahlungsfahrten, Dialysefahrten oder als Rückholungen von diesen Einrichtungen nach Hause.

Kosten und deren Übernahme

Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse.

Zudem muss von einem Arzt (in der Regel der Hausarzt) für einen Krankentransport eine "Verordnung einer Krankenbeförderung" (auch "Transportschein" genannt) ausgestellt werden und zum Zeitpunkt des Transports vorliegen. Ohne eine solche Verordnung ist die Abrechnung über die Krankenkasse nicht möglich und der Transport muss privat bezahlt werden.

Versicherte haben 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.

Sie benötigen einen Krankentransport?

Um einen Krankentransport zu bestellen wenden Sie sich bitte an die Integrierte Regionalleitstelle. Sie erreichen uns - rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr - unter der Rufnummer 07361 19222.

Bitte nutzen Sie nicht die Notrufnummer 112, da diese dem medizinischen Notfall vorbehalten ist.