Alle Bedingungen zum Nachlesen
1. Teilnahmeberechtigung
- Teilnahmeberechtigt sind alle fest angestellten Mitarbeitenden des DRK-Kreisverbands Aalen e. V., inklusive Auszubildende.
- Mitarbeitende der Personalabteilung, Einrichtungs- und Pflegedienstleitungen, Geringfügig Beschäftigte und Freiwillige (FSJ, BFD) sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- An über Zeitarbeitsfirmen Beschäftigte wird keine Prämie ausgezahlt. Sie sind von der Teilnahme ausgeschlossen, dürfen jedoch für eine Festanstellung empfohlen werden.
- Jede*r Teilnahmeberechtigte kann innerhalb des Aktionszeitraums beliebig viele Empfehlungen einreichen.
2. Wer kann empfohlen werden
- Empfohlen werden dürfen nur examinierte, generalistische Pflegefachkräfte (Pflegefachfrau/Pflegefachmann mit abgeschlossenem Beruf. (Früher (vor 2020): examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, examinierter Altenpfleger*innen, examinierter Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen)
- Ob Teilzeit oder Vollzeit - der Beschäftigungsumfang spielt keine Rolle - sofern er unseren aktuell gültigen Mindeststandards entspricht.
- Empfehlungen gelten nur für Personen, die zuvor keinen laufenden Bewerbungs- oder Rekrutierungsprozess mit dem DRK hatten. Über Zeitarbeitsfirmen Beschäftigte können empfohlen werden.
3. Zeitpunkt und Ablauf der Empfehlung
- Die Empfehlung muss schriftlich erfolgen – z. B. über Online-Empfehlungsformular oder die im Unternehmen verteilte Postkarte an die Personalabteilung.
- Die Empfehlung muss vor der Bewerbung der empfohlenen Person eingereicht werden. Empfehlungen, die nachträglich erfolgen, werden nicht berücksichtigt.
- Die Bewerbung der empfohlenen Person muss innerhalb von 21 Tagen nach Eingang der Empfehlung erfolgen.
4. Einstellung & Beschäftigungskriterien
- Eine Empfehlung gilt nur dann als „erfolgreich“, wenn die empfohlene Person einen arbeitsvertraglichen Anstellungsvertrag beim DRK-Kreisverband Aalen e.V. erhält und das Arbeitsverhältnis beginnt.
- Die Bewerberprüfung und Einstellung erfolgt durch die Personalabteilung.
5. Auszahlung der Prämie
- Die Werbeprämie in Höhe von 1.000 Euro (butto) wird mit dem nächsten Gehalt ausgezahlt, sobald die Einstellung wirksam ist.
- Der empfehlende Mitarbeitende muss zum Zeitpunkt der Auszahlung noch beim DRK-Kreisverband Aalen beschäftigt sein. Ein Kündigung darf nicht vorliegen.
6. Begrenzungen & Ausschlüsse
- Ausgeschlossen von der Prämienzahlung sind Empfehlungen für Auszubildende, eigene Azubis sowie interne Wechsel.
- Empfehlungen dürfen nicht durch externe Personalvermittler oder Agenturen erfolgen.
- Versuche, das Programm zu missbrauchen (z. B. Mehrfachempfehlungen derselben Person durch verschiedene Mitarbeitende), führen zur automatischen Disqualifikation aller betreffenden Empfehlungen.
- Der Arbeitgeber behält sich das Recht vor, die Aktion oder einzelne Bedingungen jederzeit zu ändern oder zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch der Mitarbeitenden entsteht.
7. Datenschutz und Einwilligung
- Mit der Empfehlung erklärt der empfehlende Mitarbeitende, dass er die Datenschutzbestimmungen kennt — und dass die empfohlene Person mit der Weitergabe ihrer Kontaktdaten einverstanden ist.
- Die übermittelten Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Prüfung der Empfehlung und Betreuung des Bewerbungsprozesses verwendet.
- Der Teilnehmende erklärt sich bereit, dass über die erfolgreiche Empfehlung in Text und Bild sowohl in internen als auch externen Medien des DRK-Kreisverbands Aalen e. V. berichtet wird.
8. Gültigkeit der Aktion
- Die Aktion gilt für Empfehlungen und Bewerbungen, die zwischen dem 01.12.2025 und dem 30.06.2026 eingehen.
- Der Arbeitgeber kann die Aktion nach eigenem Ermessen verlängern oder anpassen; Änderungen werden in geeigneter Form kommuniziert.



