Unsere Preise setzen sich aus den pflegebedingten Kosten, dem Ausbildungszuschlag, der Unterkunft und Verpflegung sowie einem Investitionskostenanteil zusammen. Die Pflegekasse beteiligt sich dabei je nach Pflegegrad mit einem festen Zuschuss. So entsteht für die Pflegegrade 2 bis 5 ein einheitlicher Eigenanteil, der durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) mit der Zeit sogar sinkt.
Das bedeutet: Je länger Ihr Angehöriger bei uns lebt, desto geringer werden die monatlichen Kosten.
Wir wissen, dass finanzielle Fragen oft viele Emotionen und Unsicherheiten mit sich bringen. Unser Team nimmt sich gerne Zeit, alle Kosten und Zuschüsse persönlich mit Ihnen zu besprechen.
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