Was kostet ein Pflegeplatz?
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Pflegeheime
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Mit den Neuregelungen in der Pflegeversicherung gilt seit 1. Januar 2017 in jeder vollstationären Pflegeeinrichtung ein einheitlicher Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5. Somit ist der Zuzahlungsbeitrag für Betroffene im Pflegegrad 5 genauso hoch wie für Betroffene im Pflegegrad 2. Dieser Eigenanteil variiert je Einrichtung.
Kosten des Pflegeplatzes (Eigenanteil)
Der Eigenanteil ist der Betrag, den der Pflegebedürftige pro Monat an die Pflegeeinrichtung zu entrichten hat. Je nach Pflegegrad können Sie so prüfen, welcher Eigenanteil je Pflegeeinrichtung zu entrichten ist (Stand: April 2022, die angegebenen Preise beziehen sich auf einen monatlichen Durchschnitt von 30,42 Kalendertagen).
Pflegegrad 1 | Pflegegrade 2-5 | |
Seniorenzentrum Bopfingen | derzeit im Umbau | derzeit im Umbau |
Seniorenzentrum Neuler | 3.344,37 € | 3.022,23 € |
Seniorenzentrum Hüttlingen | 3.383,31 € | 3.087,02 € |
Altenpflegeheim Oberkochen | 3.185,89 € | 2.934,31 € |
Seniorenzentrum Lauchheim | 3.302,40 € | 3.031,05 € |
Altenhilfezentrum Schillerhöhe | 3.244,60 € | 2.950,13 € |
Altenhilfezentrum Wiesengrund | 3.270,15 € | 3.008,84 € |
Seniorenresidenz im Heimatwinkel | 3.682,34 € | 3.375,10 € |
Erläuterung zur Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftige im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) sind Personen, für die der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) Pflegegrade zugeordnet hat, diese erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung. Es bestehen 5 Pflegegrade.
Aktuelle Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherungen erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.
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